Rechtsform und Aufgaben

Die Wartburg-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Eisenach.

Die Stiftung ist über 100 Jahre alt. Im Oktober 1921 wurde nach Abdankung von Großherzog Wilhelm Ernst von Sachsen-Weimar-Eisenach (1876−1923) der Auseinandersetzungsvertrag zwischen dem Haus Sachsen-Weimar-Eisenach und der Gebietsregierung Thüringen unterzeichnet. Die Gebäude der Wartburg, das Umland, der Wald und die Wasserleitung wurden damit in eine Stiftung des öffentlichen Rechts überführt. Am 15. Februar 1922 wurde die Satzung der Wartburg-Stiftung verabschiedet und am 6. März 1922 von Wilhelm Ernst unterzeichnet. Am 20. April 1922 fand die konstituierende Sitzung des ersten Ausschusses (heute Stiftungsrat) statt. Die Stiftung blieb auch unter der NS-Herrschaft, zur Zeit der sowjetischen Besatzung und in der DDR bestehen und betreibt bis heute die Wartburg gemäß ihrer Satzung.

Mit Unterzeichnung der Gütlichen Einigung vom 26. August 2003 zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Haus Sachsen-Weimar-Eisenach und entsprechender Abgeltung an die Stifterfamilie ging das gesamte Inventar der Wartburg dauerhaft in den Besitz der Wartburg-Stiftung über.

Die Wartburg-Stiftung heute

Die Stiftung hat seit ihrer Gründung die Aufgabe, die Wartburg und ihre Kunstschätze in würdiger Form als Kulturstätte von internationalem Rang und Denkmal der deutschen Geschichte zu erhalten und der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Sie realisiert dazu heute Ausstellungen, Veranstaltungen, Konzerte, museumspädagogische Programme, forscht und publiziert zum Bau, zur Geschichte und zur Kunstsammlung des UNESCO-Welterbes Wartburg.

Satzung der Wartburg-Stiftung

Satzung der Wartburg Stiftung | 2023 (1,8 MiB)